Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage (Stand Januar 2024) und können sich jederzeit ändern.
Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der Inhalte.
Es gelten stets die aktuellsten, gesetzlichen Bestimmungen und Förderkonditionen.
Fernwärme
Fernwärme bezeichnet die Wärmebereitstellung für alle an das Netz angeschlossenen Gebäude mittels eines neuen, zentralen Heizkraftwerkes. In das Fernwärmenetz können bestehende und neue, dezentrale Heizzentralen (Erzeugungsanlagen) integriert werden. Der Wärmetransport zu den Abnehmern erfolgt durch heißes Wasser, welches durch gut isolierte Rohrleitungen im Boden in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert.
Dabei besteht ein Fernwärmesystem aus folgenden Komponenten:
Heizzentrale
Wärmeerzeuger inklusive Steuerungs- und Verteilungstechnik
Wärmeerzeuger
Basiert auf nachwachsenden Rohstoffen (Resthölzer aus der Gewässer-, Landschafts- und Waldpflege sowie aus Sägereien und Straßenbegleitgrün)
· Möglichkeit der Einbindung weiterer Energiequellen z. B. Solarthermie-, Photovoltaikanlagen und Abwärmenutzung, z. B. Industrie
Netzrohre
Verlegung von zwei isolierten Leitungen (Vor- und Rücklauf) im Boden
Übergabestation/Hausstation
Ersetzt die herkömmlichen Heizkessel/Gasthermen im Gebäude · Platzsparendes Kompaktsystem
Individuelle Weiternutzung
Bestehende Solarthermie-Anlagen sowie Kachel- oder Kaminöfen können weiterbetrieben werden
Ein Großteil unseres Stadtgebiets Bad Saulgau soll zukünftig mit sauberer, regenerativer und umweltschonender Fernwärme versorgt werden. Dabei werden die bestehenden Teilnetze in das Gesamtvorhaben integriert.
Die Wärmeversorgung erfolgt über nachhaltige und zukunftsweisende Energieträger:
– Biomasse
– Umweltwärme, beispielsweise aus Thermalwasser
– Ohnehin anfallende Abwärme aus Industrie und Gewerbe
– Solaranlagen
Im November 2022 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Fördersumme von 1,4 Millionen Euro zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und zur Erstellung von Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen bewilligt, die bis Herbst 2024 erstellt werden.
Nach Prüfung der Machbarkeitsstudie wird der Gemeinderat über die Umsetzung entscheiden.
Sauberkeit
Keine Geruchs-, Ruß- oder Aschebildung gegenüber fossilen Heizsystemen und individuellen Kachel- oder Kaminöfen im Haus
Geringer Platzbedarf
Kompaktes System (Hausübergabestation),
keine Brennstofflagerung
Hoher Komfort
Einfache Bedienbarkeit, Wärme steht unverzüglich zur Verfügung
Umwelt- und Klimaschutz
Reduzierung der CO2-Emissionen aufgrund eines nachhaltigen Brennstoffmixes durch regenerative Energieträger und effizienten Anlagenbetrieb (Erneuerbare Energien-Anteil
ca. 85 %)
Minimaler Wartungsaufwand
Kein Zeit- und Kostenaufwand für Schornsteinfeger, Tankreinigung etc.
Stabiler Wärmepreis
Keine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (z. B. Erdöl/-gas) aufgrund regenerativer Energieträger sowie Umwelt- und Abwärme
Versorgungssicherheit
Optimale Kessel- und Erzeugerauslegung
Regionale Wertschöpfung
Innovation und Wirtschaftsförderung für die Region
Gesetzliche Anforderung
Erfüllung der aktuellen Anforderungen, z. B. aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder dem Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg
(EWärmeG), ohne zusätzlichen Aufwand
Der Fernwärmeanschluss
ist sinnvoll, wenn …
… bei Ihnen in den nächsten Jahren ein Austausch der Heizung notwendig wird
… Sie größere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude planen
… Sie sich vom Öl-/Gaspreis unabhängig machen möchten
… Sie Kosten für Brennstoff und Wartung einsparen möchten
… Sie umweltfreundlicher heizen möchten … Sie Ihren „Heizkomfort“ steigern möchten
… Sie den Energieausweis und somit den Wert Ihrer Immobilie verbessern möchten
Falls Sie eine Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet haben, stellt der Fernwärmeanschluss für Sie eine hochinteressante Wärmeversorgungsvariante, gerade auch
im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, dar.
Gesetze und Förderungen
Gebäude benötigen viel Energie, insbesondere für Heiz-, Warmwasser- sowie Kühlzwecke.
In Deutschland war der Gebäudebestand im Jahr 2021 laut Umweltbundesamt für knapp 30 % der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dabei entfiel der größte Anteil auf das Heizen und die Warmwasserbereitstellung.
Im Jahr 2022 waren 70 % der neu installierten Heizanlagen gasbetrieben.
Da sich Deutschland bis zum Jahr 2045 dazu verpflichtet hat klimaneutral zu sein, sollen folglich bis dahin auch alle Gebäude mit klimaneutraler Wärme versorgt werden.
Durch die Abkehr von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern auf Grundlage der aktuellen Gesetze soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland geleistet werden.
Das Gebäudenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bezeichnet, legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Falls Sie eine fossilbetriebene Heizung ersetzen, gelten die Vorgaben des GEG schon ab 2024.
Das GEG ist mit der kommunalen Wärmeplanung eng verbunden.
Die KWP verpflichtet Städte und Gemeinden, eine Wärmeplanung durchzuführen. Wie ein solcher Wärmeplan zu erstellen ist, wird im „Gesetz für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz WPG) erläutert.
Durch die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen aufgezeigt werden, wie der Gebäudebestand in Zukunft klimaschonend mit Wärme versorgt werden kann. Ferner macht das Gesetz Vorgaben, wie und bis wann bestehende Wärmenetze dekarbonisiert bzw. Kommunen durch neue Wärmenetze versorgt werden müssen.
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung:
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Juni 2026
Alle anderen Kommunen bis Juni 2028
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Förderung erhalten Gebäudeeigentümer Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden,
die dauerhaft Energiekosten einsparen, Treibhausgase reduzieren und damit einhergehend das Klima schützen.
Die BEG besteht aus folgenden drei Teilprogrammen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Der letztgenannte Förderbaustein beinhaltet beispielsweise auch den Heizungsaustausch.
Dabei sind folgende Fördersätze möglich, die auch für den Anschluss an ein Wärmenetz gelten. Dabei werden die Kosten, die in Ihrem Eigentum anfallen, entsprechend gefördert.
Ja, nach der zum 1. Januar 2024 geltenden Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz (mindestens 65 % EE-Anteil) mit bis zu 70 % von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Diese kann bei Bedarf noch durch ein zinsgünstiges Darlehen ergänzt werden.
Zusammenfassung
– Mindestens 65 % EE-Anteil bei neu installierten Anlagen
– Gesetzliche Vorgaben unterscheiden sich je nach Region und Gebäudeart
— In Neubaugebieten gelten diese bereits ab dem Januar 2024
— In Bestandsgebieten Kopplung der Vorgaben an eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung
– Der kommunale Wärmeplan muss bundesweit bis Mitte 2028 erstellt worden sein
– Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bereits bis Mitte 2026 vorlegen
– Heizanlagen, die irreparabel sind, müssen nicht sofort auf eine klimafreundliche Heizung umgerüstet werden. Das Heizungsgesetz sieht hier eine Übergangsfrist von
fünf Jahren vor
– Bis zum rechtskräftigen Beschluss der kommunalen Wärmeplanung können unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin Heizanlagen installiert werden,
die nicht den Vorgaben des GEG, beispielsweise 65 % EE-Anteil, entsprechen
Voraussetzungen
Sicherstellung des Betreibers, dass…
ab 1. Januar 2029 mindestens 15 %
ab 1. Januar 2035 mindestens 30 %
ab 1. Januar 2040 mindestens 60 %
der Heizwärme auf Basis von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff, einschließlich der daraus hergestellten Derivate, bereitgestellt wird
Nachweis einer Beratung, welche auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit hinweist